Bei der Auftaktveranstaltung zur Glasfaser in Odenkirchen haben die Vertreter der Deutschen Giganetz gesagt, dass bis zur Portierung der Telefonnummer keine doppelten Grundgebühren mit dem alten Anbieter anfallen. Bei dieser Aussage müssen die Kunden aber einige wichtige Details beachten: Während des Bestellprozesses müssen die Kunden die Option „Rufnummerportierung“ aktiv auswählen! Nur dann wird die Option in den Vertragsunterlagen ausgewiesen, die die Kunden bestätigen müssen!
Wer das vergisst, muss später möglicherweise doch doppelte Grundgebühren bezahlen! Ob die Deutsche Giganetz später aus Kulanz auf die eigenen Gebühren verzichtet, ist im Moment unklar – schließlich haben die Kunden einen Vertrag ohne Portierungsrabatt unterschrieben.
Außerdem muss berücksichtigt werden, dass dieser Rabatt auf 12 Monate beschränkt ist! Sollte ein Altvertrag länger als 12 Monate laufen, muss in den letzten Monaten doch eine doppelte Gebühr bezahlt werden. Für viele Odenkirchener wird dies kein Problem sein. Aber alle Kunden, die sich jetzt für einen alternativen Anbieter entscheiden müssen, da die Deutsche Giganetz ja frühestens Anfang 2024 anfängt zu bauen, könnten ggf. in dieses Problem hineinlaufen. Vor einem Vertrag sollten daher die alten und neue Verträge genau studiert werden.
Hinzukommt, dass die Deutsche Giganetz die 12 günstigen Monate am Anfang erstattet – die teuren Monate (ab dem 13. Monat) Tarife müssen dann voll bezahlt werden. Allerdings verringert sich dadurch praktisch die Mindestvertragsdauer. (Die Mindestvertragsdauer beginnt ab der Freischaltung durch die Deutsche GigaNetz.)